Warum ein Blick in das Grundbuch beim Kauf einer Immobilie empfehlenswert ist.

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten öffentliches Register, in welchem man eine zuverlässige Auskunft über die Rechtsverhältnisse eines Grundstückes, die bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen bekommt. Wenn Sie vorhaben eine Liegenschaft zu kaufen, können Sie grundsätzlich darauf vertrauen, dass alles, was im Grundbuch eingetragen ist, gilt, und umgekehrt alles, was nicht eingetragen ist, nicht gilt (Vertrauensgrundsatz). Falls Sie sich aber trotz der anschließenden Erklärung unsicher sind, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch office@limberg.at.

Bestandteile des Grundbuches:

Das Grundbuch besteht im Wesentlichen aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Die Grundlage für den Grundbuchsauszug bildet das Hauptbuch, welches sich in folgende Abschnitte („Blätter“) unterteilt:

Gutsbestandsblatt (A-Blatt), bestehend aus zwei Abschnitten (A1- und A2-Blatt). 

Im A1-Blatt findet man alle zur Liegenschaft gehörenden Grundstücke mit ihren Nummern, ihren Flächen und Benützungsarten (z.B. Landwirtschaftliche Nutzfläche oder Baufläche). Flächen und Benützungsarten sind hier allerdings verbindlich. Diese Angaben stammen aus dem – mit dem Grundbuch vernetzten – Kataster oder aus anderen historischen Quellen. Auch die Grundstücksadresse kann man diesem Blatt entnehmen.

Aus dem A2-Blatt sind sonstige Anmerkungen und Informationen ersichtlich, beispielsweise welche Rechte mit den eingetragenen Grundstücken verbunden sind; das können Dienstbarkeiten (Servitute) sein, die das Grundstück zu Lasten eines anderen Grundstückes hat (z.B. Zugangsrecht zum Grundstück über ein Nachbargrundstück). Dem A2-Blatt ist weiters zu entnehmen, welche öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, Enteignungs- oder Aufforderungsverfahren das Grundstück hat oder ob sich das Grundstück in einer besonderen Zone (Naturschutzgebiet oder Sicherheitszone in der Nähe von Flughäfen) befindet. Auch der Liegenschaftsverwalter des Grundstückes kann hier vermerkt sein.

Eigentumsblatt (B-Blatt)

Hier finden Sie alle Angaben zu den Eigentümern (Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, etc.) mit ihren jeweiligen Anteilen (ausgedrückt in Bruchzahlen). Bei juristischen Personen erhält man im B-Blatt die Auskunft über die Firmenbuchnummer und Adresse des Unternehmens. Auch die Grundlage für den Eigentumserwerb (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, etc.) und Einschränkungen der Vermögensverwaltung des Eigentümers (z.B. Minderjährigkeit, Sachwalterschaft, etc.) sind in diesem Blatt verzeichnet.  

Lastenblatt (C-Blatt)

Dieses Blatt informiert über alle mit der Liegenschaft verbundenen Belastungen, z.B. Pfandrechte, Veräußerungs- und/oder Belastungsverbote, Dienstbarkeiten (Servitute) zu Gunsten von anderen Grundstücken oder Vor- und Wiederverkaufsrechte. Solche Belastungen können sich auf die gesamte Liegenschaft oder auf bestimmte Anteile erstrecken (dies ist mit dem Vermerk „auf Anteil B-LNR…" gekennzeichnet). Die Eintragung über ein Pfandrecht sagt nichts über die aktuelle Höhe der Verbindlichkeiten aus. Die Schuld könnte auch schon teilweise oder ganz getilgt sein.

LIM-TIPP: Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie, der Bewertung oder dem Aufsetzen des Kaufvertrages beauftragen, ist die sorgfältige Einsichtnahme ins Grundbuch samt Urkundensammlung für uns selbstverständlich bzw. die Basis unserer Arbeit.