Vererben von Immobilien. Worauf sollte man achten?

Ein Testament zu Lebzeiten zu verfassen, hat für die meisten Menschen einen fahlen Beigeschmack. Zum einen, weil es natürlich sehr unangenehm ist, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Zum anderen, weil die Vorstellung, dass sich die geliebten Familienmitglieder mit dem Testament ungerecht behandelt fühlen könnten, unangenehme Schuldgefühle auslöst. Das ist auch der Grund, warum laut einer Umfrage nur zwanzig Prozent der ÖsterreicherInnen ein Testament verfasst. In den meisten Fällen mit sehr erheblichen Folgen.

Gesetzliche Erbfolge in Österreich:

Der § 727 des ABGBs sieht folgendes vor: „Wenn der Verstorbene seinen letzten Willen nicht gültig erklärt oder nicht über sein gesamtes Vermögen verfügt hat oder wenn die eingesetzten Erben die Verlassenschaft nicht annehmen können oder wollen, kommt es ganz oder zum Teil zur gesetzlichen Erbfolge.“

Laut der gesetzlichen Erbfolge erhält der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner ein Drittel des Vermögens und die Kinder zwei Drittel. Im Falle, dass bereits ein Kind verstorben ist, bekommen die Enkelkinder dessen Anteil. Gibt es keine Kinder bzw. Enkel, so bekommen die Eltern des Verstorbenen ein Drittel und der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner zwei Drittel.

Es wird also immer die verwandtschaftliche Nähe der Angehörigen herangezogen. Nur wenn es keine Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, keine Enkel und keine Eltern mehr gibt, kommen „entferntere Verwandte“ wie Geschwister, Nichten & Neffen, Großeltern, Onkel & Tante, Cousine & Cousin, etc. für den Antritt der Erbschaft in Frage.

Häufigster Fehler beim Vererben von Immobilien:

Ein Streit bzw. eine unangenehme Situation ist vorprogrammiert, wenn z.B. das Elternhaus Teil des Erbes ist, mehrere Kinder vorhanden sind und im Erbfall nicht sichergestellt ist, dass das Kind, welches das Erbe antreten will, den Pflichtteil an die Geschwister ausbezahlen kann. Das Testament sollte außerdem die Aufteilung der Liegenschaften oder Wohnungseigentumsanteile genau regeln. So vermeidet man Streitigkeiten, die die weitere Nutzung der Immobilie betreffen (Eigennutzung, Vermietung, Verkauf, etc.).

Immobilie vererben oder verkaufen? 

Wenn der Erblasser im Vorhinein schon weiß, dass es zu Konflikten kommen wird, ist es vorteilhafter die Immobilie zu verkaufen, anstatt sie zu vererben. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Nachkommen unterschiedliche Beziehungen zur Immobilie haben (z.B. ein Kind noch im Haus, während die Geschwister im Ausland leben).  Wenn Sie sich für den Verkauf ihrer Immobilie entschlossen haben, können wir Sie gerne durch den gesamten Verkaufsprozess begleiten. Unsere Kollegen von LIM-EXPERT können Ihre Immobilie bewerten, unsere Architektin fertigt eine kostenlose Potentialanalyse an, um den Verkaufspreis höchstmöglich zu optimieren, unsere Juristen können Sie bei der Vertragserstellung unterstützen und für die reibungslose Vermittlung stehen Ihnen unsere erfahrenen Immobilienvermittler von LIM-BROKER zur Verfügung. Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem wir Sie über alle Tücken beim Verkauf Ihrer Immobilie aufklären werden (office@limberg.at). Um eine Ahnung zu bekommen, welche Kosten beim Verkauf anfallen, stellen wir Ihnen gerne unseren Nebenkostenrechner zur Verfügung:
https://www.lim-law.at/leistungen/kaufvertrag#e201

LIM-TIPP für Erben: Eine Immobilie aus der Verlassenschaft heraus zu verkaufen, hat steuerliche Vorteile, von denen die Erben selten wissen. Es fällt nämlich keine Grunderwerbssteuer und keine Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch an. Auch hierzu beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.